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Brillenglasbestimmung in ruhiger Atmosphäre

Die Ermittlung der richtigen Brillenglasstärke und Brillenglasverordnung ist bei Jugendlichen (ab dem 15. Geburtstag und vor dem 18. Geburtstag) möglich und erfolgt nur nach Terminvereinbarung in ruhiger Atmosphäre. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Firma Augenoptik Hallen zuvor eine Brille nach augenärztlicher Verordnung geliefert und mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet hat. Bei einer Änderung der Glasstärke um 0,5 dpt oder einer Sehleistungsverbesserung um mindestens 2 Visusstufen ist eine erneute Abrechnung mit der Krankenkasse möglich.

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